Grundstücksentwässerung

Private sowie gewerbliche Kanalnetze

Nachdem in den letzten Jahren verstärkt kommunale und industriell-gewerbliche Kanalnetze untersucht und saniert worden sind, gerät nunmehr auch das "kleine" Kanalnetz privater Grundstücke in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung: Gemäß § 61a Landeswassergesetz sind in NRW die Grund- und Anschlussleitungen privater Kanalnetze auf ihre Funktionsfähigkeit und Dichtheit hin zu überprüfen. Die entsprechenden Nachweise sind gegenüber den Aufsichtsbehörden auf Nachfrage zu dokumentieren.

Unsere Beratungs-, Planungs- und Bauüberwachungsleistungen zur Thematik Grundstücksentwässerungslagen erbringen wir für Grundstücksbesitzer, Interessen bzw. Anwohnergemeinschaften und Immobilienunternehmen.

  • Beratung, Planung und Bauüberwachung
  • Eigenüberwachung, Zustandserfassung & Beurteilung
  • Kanalsanierung in geschlossener Bauweise (No-Dig) – Reparatur – Renovierung – Erneuerung